Grundlagen

In den mehr als rund 600 Kirchgemeinden und Kirchspielen des Landeskirche Sachsens leiten über 7.000 Kirchvorsteherinnen und Kirchvorsteher gemeinsam mit den Pfarrern und Pfarrerrinnen ihre Gemeinde. Sechs Jahre lang werden sie vielfältige Aufgaben übernehmen und Entscheidungen für das Leben in ihren Kirchgemeinden verantworten.

Der Kirchenvorstand leitet die Kirchgemeinde und sorgt für ein gutes Zusammenspiel der unterschiedlichen Bereiche der Gemeindearbeit. Er trägt Verantwortung für geistliche Aufgaben, berät und entscheidet in rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten und über notwendige Strukturveränderungen. Er beschäftigt sich mit konzeptionellen Fragen und Schwerpunktsetzungen.

Insbesondere trägt er Sorge für:

  • die regelmäßige Durchführung und würdige Gestaltung der Gottesdienste und Veranstaltungen,
  • die Vielfalt und Pflege der Kirchenmusik,
  • die Erprobung neuer Formen in der Gemeindearbeit und für die Wahrnehmung diakonischer Aufgaben,
  • die Unterstützung der Kinder und Jugendarbeit und die Bildungsaufgaben,
  • die missionarische Ausstrahlung und die Öffentlichkeitsarbeit,
  • den Einsatz der finanziellen Mittel und die Verwaltung der kirchlichen Gebäude,
  • die Anstellung von hauptamtlichen Mitarbeitenden und die Gewinnung und Begleitung Ehrenamtlicher