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Freundlichkeit und Menschenliebe im Kirchenvorstand


26. März 2026

Der Ton wird rauer im Land. Extremistische und feindselige Positionen gegen andere Menschen werden offen geäußert. In diesem Klima werden am 19. September 2026 die Kirchenvorstände in der Landeskirche neu gewählt. Die Landessynode möchte, dass in den Gemeindeleitungen auch künftig so gesprochen und entschieden wird, wie es dem Auftrag der Kirche in der Nachfolge Jesu entspricht. Darum hat sie ein verändertes Gelöbnis beschlossen.

Alle Gewählten bestätigen es zur Einführung der neuen Kirchenvorstände am 1. Advent 2026 öffentlich. Jede und jeder, der im Kirchenvorstand mitwirken will, sollte bereits vor der Wahl über die tiefere Bedeutung dieser Worte nachdenken: „Wollt ihr in eurem Reden und Handeln vor der Welt und gegenüber allen Menschen gleichermaßen auf die Freundlichkeit und Menschenliebe Jesu Christi antworten, indem ihr ihm nachfolgt?“

Im Gelöbnis steht nun auch: „Seid ihr bereit, geschwisterlichen Rat anzunehmen?“ Damit wird eine von Jesus selbst (Mt 18,16ff.) aufgestellte Regel zum Umgang mit Konflikten angesprochen. Entsprechend wurde in der Kirchgemeindeordnung ein Verfahren gesetzlich neu geregelt, wie gehandelt werden soll, wenn Bewerberinnen und Bewerber oder später Mitglieder des Kirchenvorstandes offensichtlich nicht bereit sind, dem Anspruch zu folgen, den sie selbst bestätigt haben (vgl. § 30 Absätze 3 und 4 KGO in der veränderten Fassung, ABl. 2026 S. A 26).

Eine ausführliche biblisch-theologische Betrachtung des Gelöbnisses erscheint im Amtsblatt 2026/06 am 27. März 2026 in Teil B und ist unter hier als PDF zu finden. Sie kann als Gesprächsgrundlage in der Gemeinde vor der Wahl und im Kirchenvorstand verwendet werden.

Eine Kirchenvorstandssitzung
Foto: Fundus, Peter Bongard